Aufsatz im Anwaltsblatt (Jänner 2018)

Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist an ein vom Bundesgesetzgeber normiertes Zulässigkeitssystem geknüpft, das von Winkelschreibereisanktionen flankiert wird. In diesem Licht untersucht der Beitrag, inwiefern das Land eigene Landesfinanzprokuraturen einrichten und mit Vertretungs- und Beratungsaufgaben betrauen darf. Ausgehend von den kompetenzrechtlichen Grundlagen, die bei der Finanzprokuratur des Bundes ihren Niederschlag finden, werden die potenziellen Schranken dieses Vorhabens untersucht.

Rüffler/Müller, Sind Landesfinanzprokuraturen zulässig? AnwBl 2018, 14-26.