Herzlich Willkommen auf der Website des Instituts für Anwaltsrecht!
Die Einrichtung führt die Tätigkeit des Forschungsinstituts für Rechtsentwicklung - Abteilung Gesetzgebungspraxis und Rechtsanwendung fort, die sich als Nachfolgerin des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Gesetzgebungspraxis und Rechtsanwendung dem Anwaltsrecht gewidmet hat.
Der freie Beruf des Rechtsanwaltes ist ein zentraler Baustein im Rechtsstaat, der den Zugang zum Recht sicherstellen soll. Tragende Grundpfeiler sind die Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das umfassende Verbot von Interessenkollisionen. Diesen Kernprinzipien wird durch detaillierte berufsrechtliche Vorschriften zum Durchbruch verholfen. Daneben determinieren zahlreiche Bestimmungen unmittelbar oder mittelbar die Tätigkeit des Rechtsanwaltes, sodass es sich beim "Anwaltsrecht" um eine vielfältige Querschnittsmaterie handelt.
Neben der Forschung als erster Säule will das Institut für Anwaltsrecht künftig als zweite Säule einen Beitrag zur Ausbildung der Rechtsanwaltschaft leisten. Insofern sollen in naher Zukunft auch einschlägige Lehrveranstaltungen angeboten werden.
Übergreifendes Ziel des Instituts für Anwaltsrecht ist die Intensivierung des Kontakts und der Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltschaft.