Herzlich Willkommen auf der Website des Instituts für Anwaltsrecht!
Der freie Beruf des Rechtsanwaltes ist ein zentraler Baustein im Rechtsstaat, der den Zugang zum Recht sicherstellen soll. Tragende Grundpfeiler sind die Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das umfassende Verbot von Interessenkollisionen. Diesen Grundprinzipien wird durch detaillierte berufsrechtliche Vorschriften zum Durchbruch verholfen. Daneben determinieren zahlreiche Bestimmungen unmittelbar oder mittelbar die Tätigkeit des Rechtsanwaltes, sodass es sich beim "Anwaltsrecht" um eine vielfältige Querschnittsmaterie handelt.
Übergreifendes Ziel des Instituts für Anwaltsrecht ist die Intensivierung des Kontakts und der Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltschaft.
Neben der Forschung als erster Säule leistet das Institut für Anwaltsrecht durch einschlägige Lehrveranstaltungen als zweite Säule einen Beitrag zur Ausbildung der Rechtsanwaltschaft.
Seit September 2025 wirkt das Institut für Anwaltsrecht unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler an der Herausgabe des österreichischen Anwältinnenblatts mit und betreut den unternehmensrechtlichen Judikaturteil.
