Aufsatz im Anwaltsblatt (Oktober 2016)
Die Frage nach interdisziplinären Rechtsanwaltsgesellschaften ist ein „heißes Eisen“ und taucht in regelmäßigen Abständen in politischen Diskussionen auf. Dieser Beitrag beleuchtet das konfliktbeladene Verhältnis zwischen dem anwaltlichen Standesrecht und dem allgemeinen Gesellschaftsrecht und versucht die stark ideologisch geführte Diskussion mit rechtlichen Argumenten anzureichern.
Band III in der gemeinsamen Schriftenreihe des Forschungsinstituts (November 2016)
Veröffentlichung der vollständigen Studie unter Einbezug europarechtlicher Komponenten und eines Blicks nach Deutschland sowie England und Wales:
Das anwaltliche Berufsrecht stellt sicher, dass die Berufsausübung den strengen Anforderungen der anwaltlichen „core values“, insbesondere dem Gebot der Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und dem Verbot von Interessenkollisionen, gerecht wird. Diese programmatischen Begriffe erfahren eine sehr konkrete und dynamische inhaltliche Ausprägung in der Rechtsordnung.
Ein in dieser Hinsicht spannungsgeladener Bereich ist das anwaltliche Gesellschaftsrecht, das jeden der „core values“ tangiert. Das Berufsrecht ist daher in besonderem Maße bemüht, Konflikte im Keim zu ersticken. Rechtspolitisch wird nun, seit geraumer Zeit und in regelmäßigen Abständen, die Forderung nach einer interdisziplinären Gesellschaft zwischen Freiberuflern untereinander und mit sonstigen Berufen laut. Da das gegenwärtige anwaltliche Berufsrecht eine derartige Vergesellschaftung nicht zulässt, stellt sich freilich die Frage, ob diese Wertung dem Liberalisierungsgedanken widerstreiten kann bzw soll. Die Debatte wird sehr intensiv, ideologisch und polarisierend geführt. Dies erscheint, angesichts der Bedeutung und der (rechtlichen) Komplexität der Materie, zu kurz gegriffen.
An dieser Stelle hakt das vorliegende Werk ein, das auf einem Gutachten des Forschungsinstitutes für Rechtsentwicklung beruht. Es sollen primär rechtliche Argumente aufbereitet werden, die sich an den „core values“ und deren Zusammenspiel mit dem Gesellschaftsrecht orientieren. Abseits davon können ökonomische Argumente die Diskussion anreichern, sodass auch dieser Aspekt getrennt angeschnitten wird. In Summe soll jedenfalls ein erweitertes Problembewusstsein für die Wertungswidersprüche, die unweigerlich mit dieser besonders weitgehenden Vergesellschaftung verbunden sind, geschaffen werden.
Rüffler/Müller, Interdisziplinäre Rechtsanwaltsgesellschaften? (2016).
erschienen im Manz-Verlag.